Mietrecht Teil 2 – mit Ilknur Kon-Gunawan
22 Jan 2025 · 26 min
Fachanwältin Ilknur Kon-Gunawan erklärt, worauf Käufer bei vermieteten Wohnungen achten müssen. Der BGH hat die 10-%-Toleranzgrenze bei der Wohnflächenberechnung abgeschafft. Wichtig sind auch der Mietvertrag, der Mietspiegel und ob eine Betriebskostenumlage im Vertrag steht.
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Herzlich willkommen zu unserer neuesten Folge vom Happy Immo Club, Happy Immo Podcast. Ich habe heute jemand intern wieder zu Gast. Ihr kennt sie schon, Ilknur, unsere Mietrechtsexpertin. Hallo Ilknur.
Hallo Anais.
Wie geht's dir? Alles gut bei dir?
Alles prima, super.
Dann würde ich sagen, let's go. Wir wollen ja auch kurz und knackig sein hier in der Folge. Wir hatten dich schon einmal da. Vielleicht für die, die dich nicht gehört haben, stellst du dich ganz kurz vor, wer du bist, was du machst, wo du wohnst.
Ja, ich bin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, mittlerweile schon seit fast 20 Jahren in der Immobilienbranche auch tätig, mal auf der Verwaltungsseite, mal auf der Bewirtschaftungsseite, und jetzt letztendlich rein juristisch tätig mit Schwerpunkt Mietrecht. Ich komme aus Köln und bin auch hier in Köln investiert und auch in einer anderen Stadt in Deutschland bisher.
Wie toll, in Köln. Ich habe ja auch mal ein paar Jahre in Köln gelebt und habe mich da wahnsinnig wohlgefühlt. Und immer auch jetzt, wenn ich mit Leuten spreche und das matcht gleich, dann sind das immer Kölner, weil Rheinländer einfach so das Herz auf der Zunge haben. Das merkt man immer gleich, fühle ich mich immer wohl. Bist du auch Kölnerin? Bist du da geboren?
Nee, tatsächlich bin ich nicht in Köln geboren. Ich komme aus der Türkei, also meine Wurzeln sind in der Türkei und ich bin erst mit 11 Jahren nach Deutschland gekommen, aber dann auch direkt nach Köln. Insofern ja, ich bin Kölnerin.
Dann direkt nach Köln, genau, voll cool. Wir wollten heute über das Thema sprechen, was wir ganz oft gefragt wurden. Ach so, genau, ich muss hier noch sagen, ja, Alle, die jetzt zuhören, bitte bewertet den Happy Immo Podcast und folgt uns, ja, folgt uns, teilt uns, das bringt uns ganz doll weiter. Wir haben ganz viele Frauen, ganz viele Männer, die unseren Podcast hören. Wir kriegen wahnsinnig tolles Feedback, gerade auch zur letzten Folge von Ilg nur. Deswegen spread the word, dass noch mehr Frauen und Menschen überhaupt ihre Fragen zum Thema Immobilie mit uns klären und einfach langsam Schritt für Schritt an das Thema Immobilien rangeführt werden. Wir freuen uns über jedes Like, über jede Bewertung und sind gespannt, was ihr sagt. Was ihr auch machen könnt, Schickt uns gerne über Instagram oder auch hier über Spotify eure Fragen. Schickt uns eure Fragen, die ich meiner nächsten Gästin stellen soll, und schickt uns auch Gäste, die ihr gerne mal hören würdet. So, weiter geht's, denn heute, wir haben ganz viele Fragen bekommen, als unsere Folge mit dir gesendet wurde, und alle haben gesagt, könnt ihr nicht noch mal eine Folge machen zum Thema, ich will eine Wohnung kaufen und die ist schon vermietet, worauf, wie gehe ich da vor? Denn ganz ehrlich, das ist ja auch Ich weiß nicht so genau, aber gefühlt sind 95% der Wohnungen vermietet, die man kaufen kann. Und deswegen ist das tatsächlich ein super relevantes Thema. Ilg nur.
Ich habe tatsächlich so ein paar Punkte mir im Vorfeld notiert, von denen ich der Meinung bin, dass das jetzt wirklich so die Must-haves sind und die Frau oder Mann eben prüfen sollte, falls tatsächlich eine vermietete Wohnung sozusagen interessant ist. Ja, du hast gerade gesagt vermietete Wohnung bedeutet, es liegt ein Mietvertrag vor und Entscheidend ist natürlich, inwiefern dieser Mietvertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist und welche wesentlichen Inhalte dort vereinbart worden sind. Bisher haben wir es zumindest nach meiner Wahrnehmung mit Mietwohnungen zu tun, also tatsächlich Wohnraummiete. Darüber sprechen wir jetzt, das ist ganz wichtig, weil Gewerberaummietrecht ist wieder anders zu bewerten, da gibt's eben Besonderheiten. Aber wir sind jetzt hier im Wohnraummietrecht, wir reden über Mietwohnungen, oder würde ich tatsächlich direkt damit starten, dass ich schaue, ist tatsächlich hier ein unterzeichneter Mietvertrag, liegt der überhaupt vor? Das passiert sehr, sehr häufig, dass die Parteien Mietvertrag zwar beabsichtigen abzuschließen, aber die Unterschriften tatsächlich fehlen. Das wäre sehr unglücklich, weil dieser Mietvertrag dann im Zweifel nicht wirksam zustande gekommen wäre und man würde sich im Nachhinein darüber streiten, ob diese Regelungen gültig sind oder nicht.
Also das heißt, wenn die nicht unterschrieben sind, aber jetzt jahrelang schon gelebt werden, könnte das ungültig sein?
Ja, das könnte tatsächlich ungültig sein. Es gibt zwar immer den Grundsatz, dass wenn ein Vertrag eben tatsächlich gelebt wird in der Form, wie er denn schriftlich vorliegt, dass dann auch die Klauseln entsprechend gelten. Aber darauf würde ich mich nie verlassen, ne. Also es ist, der beste und sicherste Weg ist immer, die Unterschriften sind tatsächlich vorgenommen worden, die sind vorhanden, dann ist der Mietvertrag auch wirksam. Weil es ist dann hinterher immer die Frage, welche Klauseln wurden dann tatsächlich gelebt. Sobald der Mieter gegen irgendeine Klauseln in irgendeiner Form Widerspruch erklärt hat, dann eben hat man schon die Unsicherheit, war denn diese Klausel auch so gewollt oder nicht. Und das hat man immer dann, wenn die nicht unterschrieben ist. Also bitte, wenn möglich, direkt als Erstes darauf gucken, ist denn der Mietvertrag unterzeichnet, weil dann ist er wirksam und dann gibt's eben darüber kein, kein Disput, welche Klauseln gelten, ob der Mietvertrag so gewollt war oder nicht.
Alles klar, also schon mal Tipp Nummer 1: Gucken, ist der Mietvertrag wirklich unterschrieben.
Genau, so, danach würde ich direkt, weil es chronologisch auf der ersten Seite schon aufgeführt wird, wäre ich beim Thema Wohnfläche. Wundert euch bitte nicht, in alten Mietverträgen findet ihr immer noch eine ganz konkrete Wohnfläche, die dort genannt und beziffert ist. In den neueren Mietverträgen findet sich in der Regel keine Wohnflächenbezeichnung. Das ist nicht tragisch, an der Stelle. Also es ist kein Muss, dass die Wohnfläche im Mietvertrag aufgeführt ist. Sollte sie aufgeführt sein, dann bitte schaut, ob dort vermerkt ist, wonach die Wohnfläche berechnet wurde, wie sie ermittelt wurde. Denn es gibt unterschiedliche Berechnungsmethoden, insbesondere die DIN 277 und die Wohnflächenverordnung. Und je nachdem, nach welcher Methode oder unter Anwendung welcher Methode die Berechnung erfolgt ist, kann es zu enormen Abweichungen abweichungen kommen. Und wenn die Fläche schon aufgeführt ist, dann sollte sie bitte auch nach der Methode ermittelt worden sein, die eben anzuwenden ist. Der BGH geht von der Wohnflächenverordnung aus. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Achtet da bitte darauf, ob das korrekt abgebildet ist, weil das kann euch im Nachhinein tatsächlich Probleme bereiten.
Und wie würde ich das machen? Also ich sehe, da steht jetzt 60 Quadratmeter Wohnfläche, aber da steht nichts von Methode. Ja, was würde ich dann machen? Ich erinnere mich, gestern hatten wir im Happy Immo Club, also in unserem Chat, hatten wir eine sehr rege Diskussion genau darüber, nach DIN oder nach Wohnflächenberechnung, also nach was wurde das berechnet, what to do.
Genau, dann würde ich tatsächlich, weil ihr ja im Ankaufsprozess seid und in der Regel ja das durch einen Makler begleitet wird, dann würde ich tatsächlich an den Makler, und falls kein Makler vorhanden ist, dann entsprechend an den Verkäufer, die Frage oder die Bitte formulieren, doch bitte eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung vorzulegen. Zulegen oder einzuholen. Das ist ja ohne Weiteres möglich. Dann habt ihr die Sicherheit hinsichtlich dessen, dass da die Berechnung der Mietfläche oder der Wohnfläche korrekt erfolgt ist. Und im Übrigen hat das ja natürlich auch Auswirkungen auf den Kaufpreis, was ihr zahlt. Ja, wenn ich jetzt am Ende des Tages, ich kaufe eine vermietete Immobilie, da kommt es mir auf die Wohnfläche an und auf die zulässige. Ob ich jetzt Kaufpreis für 60 Quadratmeter Wohnung zahle oder eben nur 55 Quadratmeter, macht ja auch natürlich an der Stelle auch einen großen Unterschied. Von daher fordert eine Wohnflächenberechnung ein, die nach der zulässigen Methode erfolgt ist, denn schließlich wird das ja auch eure Bank im Zweifel genauso auch anfragen.
Das wollte ich gerade sagen, die Bank wird euch sowieso darum bitten, auch um einen vermaßten Grundriss. Wie aufwendig ist das denn für die Vermieterin, für die Verkäuferin? Was kostet das, das so einzuholen? Weißt du das?
Die Kosten kann ich dir nicht genau sagen. Also ich hatte tatsächlich bei meinem eigenen Invest auch diese Thematik und das ging dann innerhalb von 2 Tagen, hatte ich das dann tatsächlich auf dem Tisch. Also das schien irgendwie online, also über so einen Dienstleister relativ schnell möglich zu sein. Hatte ich den Eindruck, bin ich aber nicht komplett im Bilde.
Habe ich selber auch meine Erfahrung. Es gibt Unternehmen wie, ich glaube, 100 Hände oder 100 Hands. 1000 irgendwie so, müsst ihr einfach mal googeln. Die machen das für euch und das kostet auch, ich glaube, 100 €, 150 €. Also alles nicht so wild. So was könnte man sogar im Zweifel, wenn sich Verkäufer, weil manchmal will man ja auch nicht nur anstrengend sein als Käuferin. Mit dem Gros könnte man so was auch aus Kulanz übernehmen, solche Kosten.
Das denke ich auch immer. Genau. Aber ich würde es auch tatsächlich machen. Also das ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. Wie du eben sagst, die Kosten sind überschaubar. Wenn ich da das Gefühl hätte, ich komme mit dem verkäufe da nicht weiter oder möchte die Atmosphäre nicht belasten, dann würde ich tatsächlich auch darüber nachdenken, die Kosten selbst zu übernehmen, weil das ist wirklich eine ganz, ganz wesentliche Größe natürlich, über die wir dann sprechen, die Wohnfläche an der Stelle, weil es wirkt sich ja darauf aus, wenn ich eine bestimmte Wohnfläche tatsächlich hier im Mietvertrag aufführe, dann muss diese Wohnfläche auch tatsächlich existent sein. Weicht diese Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche ab, und dann bin ich schon im Bereich Mietminderung, ja, weil ich die sozusagen vereinbarte Fläche nicht zur Verfügung gestellt habe. So, und zum anderen natürlich habe ich eine gewisse Miethöhe vereinbart, und auch diese Miethöhe, der Mietzins, wird ja berechnet auf Grundlage der vereinbarten Wohnfläche. Und wenn die abweicht von der tatsächlichen Fläche, auch da wird das eben zu, zu Problemen führen. Also insofern, das ist eine ganz wesentliche Größe. Da würde ich wirklich euch darum bitten, dass ihr da Gerne, nicht nur einen Blick, sondern zwei.
Schraubstock auf das Parkplatz. Ganz kurze Zwischenfrage, weil du gerade gesagt hast, wenn die Mietfläche, also im Mietvertrag, von der vermessenen Fläche abweicht. Früher war das ja so, dass man 10% mehr, war man im Graubereich, oder nicht im Graubereich, 10% mehr konnte man vermieten und es war alles fein, auch beim Kaufpreis und sowas. Ich habe gehört, da hat sich was geändert.
Was sind die News? Genau, tatsächlich, die Rechtsprechung des BGHs hat sich dahingehend verändert. Diese 10%-Grenze, die überhaupt sozusagen als Wesentlichkeitsgrenze vorher galt, alles, was unter 10% Abweichung vorhanden war, war nicht beachtlich. Mittlerweile hat das aber der BGH gekippt und sagt jetzt auch, diese 10%-Grenze gilt nicht mehr. Das heißt, selbst eine Abweichung von nur 3, 4 oder 5% sind relevant und würden sich auch kaum auswirken. Also das ist wirklich, ja, also auch vor dem Hintergrund ist die, ist die Wohnfläche und dass die der tatsächlichen Fläche entspricht, sehr, sehr, sehr, sehr wichtig und von großer Bedeutung.
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Got your happy price, Priceline. Die Wohnfläche, ne, lasst euch die genaue Wohnfläche ermitteln nach der Wohnflächenverordnung, so heißt das, kostet gar nicht so viel, aber, und prüft das dann mit dem Mietvertrag und natürlich im besten Fall auch mit dem Kaufvertrag, dass da die Quadratmeter übereinstimmen.
Was muss ich noch prüfen? Dann würde ich noch einen Blick darauf werfen, häufig ist die Rede von, also die Räume werden ja auch bestimmt, wie viele Räume tatsächlich die Wohnung hat. Häufig ist in dem Zusammenhang so Kellerräume problematisch, weil sie entweder sozusagen zugesichert werden im Mietvertrag, aber tatsächlich nicht vorhanden sind. Auch so Gartennutzung, auf solche Dinge sollte man da noch mal einen Blick drauf werfen und einfach abgleichen, was habe ich in den Unterlagen, wie, die ich zur Prüfung bekommen habe, passt das? Gibt es wirklich einen Kellerraum? Und gibt es keinen, weil dann dürfte er natürlich auch im Mietvertrag nicht entsprechend aufgeführt sein, weil sonst hätte ich ja wiederum die Thematik, dass ich einen Raum, eine Fläche als gegeben angebe, was aber nicht vorhanden ist.
Wenn ich jetzt einen Garteneinteil habe oder einen Terrassenanteil oder einen Balkon, wie zählt der denn in die Flächenberechnung mit rein?
Also Balkon und Loggia, da gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Was auf jeden Fall zu beachten wäre, ist, dass diese Fläche nicht zu 100% in die Wohnflächenberechnung einfließt, sondern je nachdem 25 bis hin zu 50%. Das hängt aber davon ab, wie dieser Balkon oder Loggia oder Terrasse eben tatsächlich eine Ausgestaltung hat. Aber Bitte mitnehmen, nicht 100% wird die Fläche angesetzt, sondern da gibt es eben in der Regel einen Abschlag, was aber von der Ausstattung und vom Zustand eben auch abhängig ist. Und wie ist das beim Garten? Beim Garten ist es in der Regel so, dass bei Mietwohnungen allenfalls eine gemeinschaftliche Nutzung geregelt ist, oder aber diese— selten erlebe ich es, dass eine Gemeinschaftsfläche tatsächlich einer Mietwohnung komplett zugeordnet wird. Und wenn, dann erlebe ich es sehr selten, dass dort eine Fläche ausgewiesen ist, also beispielsweise Garten mit einer Fläche von, weiß ich nicht, 10 Quadratmetern oder so was. Das erlebe ich sehr selten, sondern in der Regel steht dann der Garten, wenn es beispielsweise in der Erdgeschosswohnung ist, wird zur alleinigen Nutzung der Mieter zur Verfügung gestellt. Aber mit einer Fläche ist das nicht unterlegt, weil in der Regel das auch nicht in die, das geht ja nicht in die Wohnflächenberechnung mit rein.
Alles klar. Was ist dann der nächste Punkt, den ich mir angucken muss? Miete! Die Miete.
Jetzt geht's ums Geld. Ja, genau. Ganz genau. Ja, bei der Miete, auch das diskutieren wir ja sehr, sehr häufig in der Gruppe Peppi Immo Club mit den Teilnehmerinnen. Da ist es tatsächlich wichtig, einmal zu schauen, wie hoch ist der Mietzins. Und ist dieser zulässig von der Höhe her? Und dort muss ich jetzt ein bisschen ausholen. Bei der Prüfung dessen kommt es darauf an, in welcher Stadt, in welcher Gemeinde bewege ich mich gerade, weil die Miethöhe, der Mietzins, sich nach einem qualifizierten Mietspiegel richten kann, nicht muss, aber in der Regel ist das so, weil das ist ein Begründungsmittel, was der Gesetzgeber sozusagen vorsieht. Und da ist es tatsächlich ein Leichtes, wenn ihr euch einmal informiert: Gibt es in dieser Stadt, in dieser Gemeinde einen Mietspiegel? Und dann könnt ihr euch diesen tatsächlich einmal besorgen. Also in der Regel kommt man da auch ganz gut dran. Und dann würde ich tatsächlich diesen Mietspiegel neben den Mietvertrag legen und schauen, Passt das denn? Passt die Fläche? Passen die Ausstattungsmerkmale? Und ist die Zuordnung gemäß dem Mietspiegel korrekt, sodass der, der Mietzins sozusagen tatsächlich zulässig vereinbart wurde? Also die Höhe, ne, wir reden tatsächlich jetzt über die Höhe der Miete. Das würde ich in jedem Fall tun, weil wir sehr häufig, und auch ich in meiner Beratungspraxis erlebe das sehr häufig, dass Der Mietzins überrascht, weil er wirklich—
in welche Richtung, nach oben oder nach unten?
Nach oben in der Regel. Also gut, nein, da muss ich jetzt sagen, tatsächlich in beiden Richtungen, gibt's in beiden Richtungen. Kritischer finde ich tatsächlich, wenn er nach oben eben wirklich einen Ausreißer darstellt, weil da die Frage ja im Raum steht, ist das wirklich eine zulässige Höhe, die da vereinbart wurde? Und wenn ich diesen Mietvertrag kaufe sozusagen, dann stellt sich ja die Frage, kann ich diesen Mietzins tatsächlich auch zukünftig fordern. Wir haben aber auch die Situation, dass die Miete viel zu gering ist. Das ist dann natürlich aus Investorensicht natürlich eine kalkulatorische Größe, mit der ich umgehen können muss. Aber da droht mir jetzt irgendwie kein Ungemach in rechtlicher Hinsicht, ne. Also wenige Mieter klagen, weil die Miete zu gering ist.
Aber umgekehrt, die Fälle gibt es sehr häufig. Okay, dann haben wir das mit der Miete verstanden. Wir müssen unbedingt gucken: Entspricht die Miete dem Mietspiegel? Kann die Miete potenziell gemindert werden? Das wäre natürlich richtig doof. Oder habe ich die Chance, die Miete zu erhöhen? Darüber würde ich sagen, sprechen wir noch mal in einer extra Folge, wie das geht.
Was muss ich noch prüfen? Ich würde tatsächlich auch einen Blick auf die Regelung im Zusammenhang mit der Laufzeit werfen. Weil wir hier im Wohnraummietrecht sind, sind die Möglichkeiten, einen Vertrag zu befristen, sehr, sehr gering, um nicht zu sagen, eigentlich nahezu ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber das sehr restriktiv handhabt. In der Regel haben wir es mit Mietverträgen zu tun, die eine unbestimmte, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, sprich unbefristet sind. Was aber möglich ist, das Kündigungsrecht könnt ihr gegenseitig ausschließen für einen gewissen Zeitraum. Zeitraum. Das würde ich tatsächlich noch mal anraten, dass man schaut, ob so eine Regelung vorhanden ist, gerade bei einem neuen Mietvertrag. Ob beispielsweise eine Regelung dahingehend existiert, dass 3 Jahre das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen ist. Dann hättet ihr die Sicherheit, dass in diesen 3 Jahren eben entsprechend der Mietvertrag fortbesteht und nicht das Mietverhältnis schon nach einem halben Jahr von der Mieterin eben aufgehoben wird. So, im Übrigen ein ganz wichtiges Thema auch Betriebskosten. Auch da hat sich die Rechtsprechung geändert. Es gab Zeiten, wo ganz konkret im Mietvertrag aufgeführt werden musste, dass Betriebskosten umlegbar sind und welche Betriebskosten im Einzelnen umlegbar sind. Da ist es jetzt etwas leichter dahingehend, als dass eine Formulierung mit dem Hinweis, dass Betriebskosten umgelegt werden, als solche schon ausreichend ist und die Umlage dann vereinbart ist. Wichtig ist, ihr müsst bitte wissen, es bedarf einer Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten. Viele glauben, Mieter müssen immer Betriebskosten zahlen. Nein, der Gesetzgeber sagt, Mieter müssen grundsätzlich nicht Betriebskosten zahlen. Ihr müsst es aber eben vereinbaren, ja. Und wenn eine Vereinbarung nicht existiert im Mietvertrag, dann erfolgt auch keine Betriebskostenumlage. Also auch da einen ganz kurzen Blick reinwerfen. Betriebskostenumlage ist vereinbart, ja oder nein? In den meisten Fällen ist das so, Aber es gibt teilweise sehr, sehr alte Mietverträge. Von daher auch da noch mal ganz kurz einen Blick reinwerfen, ob da die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Und wenn nicht, was mache ich dann? Ja, dann ist denn tatsächlich, würdest du tatsächlich vor der Herausforderung stehen, mit dem Mieter im Nachgang eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass die Umlage möglich ist. Aber Vereinbarungen, dazu gehören immer zwei Personen.
Der Mieter kann sich da bequem zurücklehnen und sagen, nö, Also eigentlich okay, aber dann kann ich ja, dann kann ich ja der Verkäuferin sagen, dass sie sich da mal ins Zeug legen muss, weil genau, wenn sie das Ding verkaufen will, dann ist das ja auch wertsteigernd für sie, wenn der Mietvertrag sicher ist. Alles klar. Hast du noch einen Punkt, der ganz wichtig ist, den ich prüfen muss? Es gibt noch so Themen Schönheitsreparaturklausel, das ist auch immer wieder, das ist aber eine super Klausel, finde ich. Da werden wir auch immer gefragt. Irgendwie, dass keine Ahnung, die Duscharmatur oder so was soll ausgetauscht werden, kostet 100 €.
Zahlt das die Mieterin oder du?
Genau, das ist eigentlich meine Lieblingsklausel.
Ich finde die total gut. Okay, also ja, das sind jetzt zwei Themen, die du ansprichst. Das Beispiel, was du aufgeführt hast, das wäre so eher im Bereich Kleinreparaturklausel. Ja, und das Schönheitsreparaturen ist ja wieder davon getrennt zu betrachten. Stimmt, stimmt. Aber ja, ich gebe dir recht, beide Themen sind wirklich auch sehr, sehr praxisrelevant. Bei der Schönheitsreparaturklausel geht es um Folgendes: Man übergibt die Mietsache in einem bestimmten Zustand und im Laufe der Nutzung ist sie natürlich einem gewissen Gebrauch sozusagen ausgesetzt. Und da ist es möglich, dem Mieter gewisse Pflichten aufzuerlegen, eben nämlich gewisse Schönheitsreparaturen durchzuführen. Es ist gesetzlich geregelt, was da drunter fällt, ja, also was, was überhaupt schon als Reparaturen sind. Dazu gehört ganz kurz, ich will jetzt nicht im Detail besprechen, aber dazu gehört zum Beispiel Streichen von Wänden, ja, dazu gehören auch die Heizkörper, die lackiert oder gestrichen werden müssen, dazu gehören auch die Türrahmen beispielsweise, all das, was in den Wänden an Dübellöchern und so weiter vorhanden ist, auch das gehört dazu. Und Tapezieren würde auch dazu gehören. Ich will nur sagen, also, welche Maßnahmen unter Schönheitsreparaturen fallen, das ist tatsächlich geregelt, und das ist nicht alles davon umfasst. Das könnt ihr nur dann verlangen, oder es ist eben tatsächlich nur ein Anspruch darauf vorhanden, wenn tatsächlich diese Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag enthalten ist und diese auch wirksam ist. Es ist leider so, dass diese Klauseln Da hat der BGH auch schon sehr viel entschieden dazu. Die müssen eine gewisse Form haben, einen gewissen Inhalt haben, damit sie überhaupt wirksam werden. Und ihr müsst eine renovierte Wohnung überhaupt übergeben haben. Also das sind die Voraussetzungen. Bedingungen sind da etwas kompliziert. Können wir aber gerne auch noch mal eine gesonderte Folge zu machen, Anais, wenn da Bedarf besteht.
Das machen wir auf jeden Fall. Apropos, das ist auch das Stichwort. Wir sind nämlich jetzt hier am Ende. Gibt noch eine Sache, die du noch noch kurz reinwerfen möchtest?
Wir haben alle Themen besprochen, tatsächlich, die mir jetzt wichtig waren, um sozusagen so einen Grobcheck durch den Mietvertrag zu machen. Ansonsten redet tatsächlich, wie du es eben auch gesagt hattest, mit dem Verkäufer oder mit dem Makler. Stellt Fragen, wenn irgendwas unklar ist aus dem Mietvertrag, und man kann Dinge eben ja auch im Nachgang noch regeln oder eben auch lösen. Ja, also, aber nur das, was natürlich auffällt, kann man auch ansprechen. Also im Zweifel immer fragen und Dinge bereinigen, die tatsächlich zu bereinigen wären.
Also das sind nämlich die guten News. Man kann auch Sachen noch geradeziehen. Man hat gar nicht die— solange es noch eine Verkäuferin gibt, ja, hat man jemanden zweiten mit im Boot, die ja auch gerne gut verkaufen möchte und die man damit in die Verantwortung nehmen kann. Also das Allererste ist, müsst ihr gucken, ist der Mietvertrag unterschrieben? Guckt natürlich auch, gibt es Gibt's Nachträge? Sind die auch unterschrieben? Sind die gültig? Dann guckt nach der Wohnflächenberechnung, nach der Wohnflächenverordnung. Guckt nach den Zusatzräumen, Keller, Gartennutzung, Terrasse, wie sind die mit einbezogen? Checkt die Miete, auch gerade mit Mietspiegel. Guckt nach Kündigungsrechten. Prüft, dass die Betriebskosten und die Umlagefähigkeit, dass die geregelt sind. Und dann hört weiter unseren Podcast, weil Ilken und ich sprechen noch über das Thema Mieterhöhung, was ihr da machen könnt. Also stay tuned. Vielen, vielen Dank Ilkno für diese tolle Folge.
Hat mir sehr viel Spaß gemacht. Vielen Dank, Anneliese. Mir auch außerordentlich. Ich freue mich auf die Fortführung.
And hang some string lights to give your patio a glow-up. Spring's calling.
Ross, work your magic.
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